Dies ist die neueste Corona – Verordnung für Chöre in Niedersachsen – wenn es inzwischen nicht schon wieder eine Neue gibt……
(25.08.2021) Am 25.08.2021 ist in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Neu darin ist die Einführung von „Leitindikatoren”, die zur Einstufung der Landkreise und kreisfreien Städte in die „Warnstufen 1–3” dienen.
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen mindestens die Warnstufe 1 festgestellt wird, ist die Teilnahme an Chorproben auf geimpfte, genesene und aktuell negativ getestete Personen beschränkt. Das Gleiche gilt, wenn in dem Landkreis oder in der kreisfreien Stadt, ohne dass eine Warnstufe festgestellt ist, der Leitindikator „Neuinfizierte“ den Wert 50 übersteigt.
Die Berücksichtigung der AHA-L-Regeln wird als selbstverständlich vorausgesetzt..
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